Dürrheim, November 888 – 12. Januar 890

Dürrheim, November 888 – 12. Januar 890

Diese Privaturkunde hält den dramatischen Verlauf einer Gerichtsversammlung in Bad Dürrheim fest, auf der vor dem Grafen Burghard strittige Besitz- und Verfügungsrechte die Kirche von Löffingen betreffend geregelt wurden.

Privaturkunden sind im Gegensatz zu Herrscherurkunden visuell unauffällig gestaltet. Ihnen fehlen die auffälligen diplomatischen Schriften, Siegel und Monogramme, welche königlichen Urkunden ihre besondere Autorität verleihen und oft ist ihr Schreiber unbekannt. Diese Privaturkunde tanzt aber in der Hinsicht aus der Reihe, als sie im für Urkunden sehr seltenen Hochformat geschrieben ist, ein sehr gutes Pergament verwendet und mit dem Platz verschwenderisch umgegangen wird. Die Schrift und die Abstände zwischen den Zeilen sind gross und rund um das Blatt bleibt ein unüblich breiter Rand frei, wie man ihn eigentlich eher von Handschriften oder wenn schon von Herrscherurkunden kennt.

Vielleicht liegt die Lösung beim Schreiber der Urkunde. Sein Name fehlt zwar, aber ein Vergleich seiner Handschrift erlaubte es dem Stiftsarchivar Peter Erhart, als Urkundenschreiber niemand Geringeren als den berühmten Mönch und Dichter Notker Balbulus (gest. 912) zu bestimmen. Dieser schrieb liturgische Sequenzen, eine Geschichte Karls des Grossen, ein Martyrologium, er verfasste Briefe und Gedichte, ein Gallusleben und ein sogenanntes Formelbuch. In letzterem fanden angehende Schreiber Mustertexte für verschiedene Formen von Urkunden und Briefen. Notker hatte als Bibliothekar des Klosters St.Gallen, als Literat und Urkundenschreiber einen bevorzugten Zugang zu Pergament und verwendete anscheinend für einmal ein besseres Pergament, weil es ihm vielleicht gerade zur Hand war.

Zoomen Sie selbst auf die Details der Urkunde

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